Das steht genau zum Thema Luftverkehr im Koalitionsvertrag, Kollage: © airliners.de
Der Koalitionsvertrag beinhaltet etliche Absätze zum Thema Luftverkehr. Kollage: © airliners.de
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Der Koalitionsvertrag mit dem Titel "Deutschlands Zukunft gestalten" wurde heute in Berlin von CDU/CSU und SPD unterzeichnet. Dass die Luftverkehrssteuer nun doch nicht abgeschafft wird, ist nur ein Luftfahrt-relevanter Aspekt im Vertrag, der noch unter dem Vorbehalt eines SPD-Mitgliederentscheids steht.

Das 185-seitige Dokument enthält in mehreren Kapiteln Inhalte, die Hinweise auf die zukünftige deutsche Luftverkehrspolitik geben. Zum Teil sind die Formulierungen im Vertrag aus Branchensicht durchaus zu begrüßen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hob beispielsweise positiv hervor, dass die Koalition im Dialog mit den Ländern und der interessierten Öffentlichkeit ein Luftverkehrskonzept erarbeiten wolle. Damit könnte für Flughäfen, Fluggesellschaften aber auch für die Bürger im Umkreis von Flughäfen langfristig Planungssicherheit geschaffen werden.

Der Airlineverband BDF zeigte sich ebenfalls hoffnungsvoll, sollte das von den Koalitionspartnern avisierte Nationale Luftverkehrskonzept nun schnell und erfolgreich umgesetzt werden. Eine ebenfalls im Vertrag enthaltene Ablehnung genereller Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot sei "ein klares Zeichen für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen", teilte der Flughafenverband ADV mit.

Ein Auszug der wichtigsten Zitate:

Kapitel "Wachstum, Innovation und Wohlstand"

Zum Thema "Schlüsselindustrien weiter unterstützen" steht im Koalitionsvertrag:

"Die Luft- und Raumfahrt spielt eine wichtige strategische Rolle für unseren Wirtschaftsstandort und ist ein Eckpfeiler der europäischen Kooperation. Sie ist Vorreiter für die Entwicklung und Erprobung neuer Technologien und wirkt über den Technologietransfer als Innovationstreiber in andere Wirtschaftsbereiche. Wir werden daher die Förderung entsprechend der Hightech-Strategie fortsetzen und die nationalen Förder- und Begleitstrukturen konsequent weiterentwickeln. Das Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes werden wir weiterentwickeln und ausbauen."

Das Thema "Lärmschutz" beinhaltet eine lange Passage zur Luftfahrt:

"Beim Luftverkehr setzen wir vorrangig auf eine Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, eine bestmögliche Flächennutzung im Umfeld sowie auf lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren. Bei Festlegung von Flugverfahren und Flugverkehrskontrollfreigaben wird der Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden verbessert. Die berechtigten Anliegen der an Flughäfen lebenden Menschen nehmen wir ebenso ernst wie die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft des Luftverkehrsstandorts und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes werden wir in dieser Legislaturperiode überprüfen.

Bei der Festlegung von Flugrouten werden wir rechtlich sicherstellen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in einem transparenten Verfahren frühzeitig informiert und beteiligt werden. Wir schaffen verbesserte Transparenz und Beteiligung der Kommunen und Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Fluglärmkommissionen zu, die wir stärken wollen.

Lärm- und Schadstoffminderungsziele sollen insbesondere auch durch technische Innovationen im Luftverkehr erreicht werden. Von den Fluggesellschaften erwarten wir, dass sie die Modernisierung der Flotten mit emissionsarmen Flugzeugen intensivieren. Im Luftverkehrsgesetz verankern wir eine stärkere Differenzierung nach Flugzeugtypen und eine deutlichere Spreizung der Tag- und Nachttarife bei lärmabhängigen Flughafenentgelten. Generelle Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot lehnen wir ab. Die Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internationaler Ebene (ICAO) befürworten wir."

Beachtenswert ist vor allem auch der spezielle Abschnitt zum Thema "Luftverkehr":

"Wir werden den Luftverkehrsstandort Deutschland stärken und setzen uns für den Erhalt seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit ein. Bei der Einführung von fiskaloder ordnungspolitischen Maßnahmen im Luftverkehr werden wir auf ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis achten. Die Folgen für die Mobilität in Deutschland und ihre Wirksamkeit für einen effektiven Lärm- und Umweltschutz müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dazu setzen wir auf Transparenz und den frühzeitige Dialog mit allen Betroffenen.

Wir streben ergänzend zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 eine stärkere Rolle des Bundes bei der Planung eines deutschlandweiten Flughafennetzes an. Dazu erarbeiten wir im Dialog mit den Ländern und der interessierten Öffentlichkeit ein Luftverkehrskonzept. Der Bund bekennt sich zum Bau des Flughafens Berlin- Brandenburg BER.

Wir wollen eine zügige wettbewerbsneutrale Umsetzung des europäischen Emissionshandels im Luftverkehr und unterstützen seine Überführung in ein internationales Emissionshandelssystem auf ICAO-Basis. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Umsetzung des Einheitlichen Europäischen Luftraumes (Single European Sky) ein. Vorgaben für Leistungsanforderungen an die europäischen Flugsicherungsorganisationen müssen anspruchsvoll, zugleich aber auch realistisch sein. Bei der weiteren Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste an Flughäfen müssen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen und die Interessen der Beschäftigten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen."

Im Punkt "Deutsche Einheit stärken" kommen zudem die Flughäfen vor:

"Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist die Grundlage für eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Die Anbindungen der Ostseehäfen und Flughäfen an die nationalen und europäischen Verkehrsrouten ebenso wie die Schienenverkehrsverbindungen nach Polen und Tschechien wollen wir verbessern. Dies gilt gerade mit Blick auf die dynamische wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen großen Chancen einer engeren Zusammenarbeit mit unseren östlichen Nachbarn. Dazu gehört auch die Realisierung der von der Ostsee bis an die Adria und das Schwarze Meer reichenden transeuropäischen Achse, die wir weiter unterstützen werden."

Kapitel "Zusammenhalt der Gesellschaft"

Ein Abschnitt im Thema "Europäisches und internationales Verbraucherrecht" betrifft den Luftverkehr:

"Das EU-Verbraucherrecht soll auf Grundlage des Prinzips der Mindestharmonisierung weiterentwickelt werden. Der Grundsatz der Subsidiarität muss stärker Beachtung finden. Die Koalition möchte, dass Deutschland das Niveau dieser Mindestregelungen übertrifft. In Fällen besonderen Nutzens für Verbraucher unterstützen wir eine Vollharmonisierung.

Bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA müssen die hohen europäischen Standards u. a. im Verbraucher- und Datenschutz weiter Geltung behalten. Bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung und des Pauschalreiserechts setzt sich Deutschland für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus ein; missbräuchliche Praktiken wie überhöhte Gebühren für Namenswechsel und verloren gegangene Reiseunterlagen werden unterbunden.

Die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung wird zeitnah verbraucherfreundlich umgesetzt und der „Online-Schlichter“ bundesweit einheitlich ausgeweitet. Bestehende Schlichtungsmöglichkeiten werden auf ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüft."

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